Mehphasenausbildung

Innerhalb von 12 Monaten nach dem Führerscheinerwerb bis du Gesetzlich verpflichtet 3 weitere Phasen zu absolvieren, sonst ist er wieder weg.

  1. Perfektionsfahrt (entfällt bei L17)
  2. Fahrsicherheitstraining
  3. Zweite Perfektionsfahrt

Bitte beachten: Zwischen den Modulen sollte mindestens 1 Monat Abstand sein und zwischen der 1. Perfektionsfahrt und der 2. Perfektionsfahrt müssen mindestens 3 Monate liegen.

Der Weg zum Führerschein

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