Mehphasenausbildung
Innerhalb von 12 Monaten nach dem Führerscheinerwerb bis du Gesetzlich verpflichtet 3 weitere Phasen zu absolvieren, sonst ist er wieder weg.
- Perfektionsfahrt (entfällt bei L17)
- Fahrsicherheitstraining
- Zweite Perfektionsfahrt
Bitte beachten: Zwischen den Modulen sollte mindestens 1 Monat Abstand sein und zwischen der 1. Perfektionsfahrt und der 2. Perfektionsfahrt müssen mindestens 3 Monate liegen.
Der Weg zum Führerschein
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